Am 11. September treten neue Vorschriften für Lebensmittelzusatzstoffe in Kraft. Wesentliche Änderungen in Bezug auf Vitamin D

Am 11. September treten die Bestimmungen der im Gesetzessammlung veröffentlichten Änderung der Verordnung über die Zusammensetzung und Kennzeichnung von Lebensmittelzusatzstoffen in Kraft. Infolgedessen dürfen in Zusatzstoffen neue Formen, darunter auch Vitamin D, verwendet werden.

Gemäß der veröffentlichten Änderung dürfen ab dem 11. September neue Inhaltsstoffe für die Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden

Somit wurden die Listen der chemischen Formen, die bei der Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden dürfen, erweitert

Im Falle von Vitamin D ist dies Calcidiol-Monohydrat, im Falle von Eisen ist dies Weinsäure-Eisenhydroxid (Nano) und Eisenkaseinat aus Milch.

Am 11. September treten neue Vorschriften für Lebensmittelzusatzstoffe in Kraft. Wesentliche Änderungen in Bezug auf Vitamin D
Lebensmittelzusatzstoffe

Neue Formen von Inhaltsstoffen für Lebensmittelzusatzstoffe. Änderung der Vorschriften am 11. September.

Im Gesetzblatt wurde eine Änderung der Verordnung über die Zusammensetzung und Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln veröffentlicht. Diese Rechtsvorschrift zielt auf die Umsetzung der Bestimmungen von drei Verordnungen der Europäischen Kommission ab.

Die Bestimmungen dieser Verordnungen ändern die Richtlinie 2002/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Juni 2002 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Lebensmittelzusatzstoffe. Die Verordnung (EU) 2024/248, die Verordnung (EU) 2024/1821 und Verordnung (EU) 2025/352 gelten unmittelbar, während die Richtlinie durch die Verordnung des Gesundheitsministers vom 9. Oktober 2007 über die Zusammensetzung und Kennzeichnung von Lebensmittelzusatzstoffen umgesetzt wurde, die in diesem Zusammenhang geändert werden muss, heißt es in der Folgenabschätzung.

Die Änderungen der Richtlinie betreffen die Erweiterung der Liste der chemischen Formen, die bei der Herstellung von Lebensmittelzusatzstoffen verwendet werden dürfen:

  • Vitamine D – Calcidiol-Monohydrat und
  • Eisen – Eisen(II)-hydroxid-Adipat (Nano) und Eisenkaseinat aus Milch.
Am 11. September treten neue Vorschriften für Lebensmittelzusatzstoffe in Kraft. Wesentliche Änderungen in Bezug auf Vitamin D
Lebensmittelzusatzstoffe

Begründung für die am 11. September eingeführten Erweiterungen

In der Begründung für diese Änderung wird erläutert, dass die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit wissenschaftliche Gutachten zu einzelnen Inhaltsstoffen angenommen hat. Diese sind in der Liste der neuen Lebensmittel der EU enthalten, die in der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 der Kommission festgelegt ist:

  • Calcidiol-Monohydrat – ausschließlich als neuer Lebensmittelzusatzstoff für die Verwendung in Nahrungsergänzungsmitteln zugelassen;
  • Weinsäure-Eisenhydroxid (Nano) – ausschließlich als neuer Lebensmittelzusatzstoff für die Verwendung in Nahrungsergänzungsmitteln zugelassen;
  • Eisenkaseinat aus Milch – seine Verwendung als neues Lebensmittel, einschließlich in bestimmten Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln, ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.

Gleichzeitig wurde betont, dass die neuen Vorschriften keine Belastung für Unternehmer darstellen, da diese Änderungen keine Beschränkungen für die Verwendung bestimmter Stoffe in Nahrungsergänzungsmitteln vorsehen, sondern lediglich die Liste der chemischen Formen von Vitamin D, die bei der Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden dürfen, erweitern Monohydrat Calcidiol, sowie die Liste der chemischen Formen von Eisen, die bei der Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden dürfen, um Eisenhydroxyadipat (Nano) und Eisenkaseinat aus Milch.

Der Entwurf der Verordnung tritt 14 Tage nach seiner Veröffentlichung, d. h. am 11. September, in Kraft.

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